STVO

Fehlt bei Ihrem Rad etwas? Wir haben eine kleine Auswahl auf Lager und besorgen gerne für Sie die gewünschten Zusatzteile ganz nach Ihrem Wunsch und passend für Ihr Fahrrad.

Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muss – sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt – ausgerüstet sein:

  1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/s2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird,
  2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen - Klingel
  3. mit weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein,
  4. mit roten, nach hinten wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein,
  5. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden,
  6. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an jedem Rad mit nach beiden Seiten wirkenden Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R 104 entsprechen, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2,
  7. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede weitere Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.

Den Link zur Fahrradverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001272

 

Fahrrad in Öffis

Fahrräder in öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrräder fahren gratis mit der Wiener U-Bahn:
Montag–Freitag (werktags): 9–15 Uhr und ab 18.30 Uhr;
Samstag, Sonn- und Feiertag: ganztägig (Info hier)
Mit einer Jahreskarte der Wiener Linien können Sie auch in den Zügen der ÖBB innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.